AGBs - Allgemeine Geschäftsbedingungen | Stand: Juni 2020
1) Anmeldung, Vertragsabschluss Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen (Kurse/Seminare) gilt verbindliches Vertragsangebot. Sie soll schriftlich auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Einganges bei dem Veranstalter berücksichtigt. Nach Eingang einer Anmeldung des Teilnehmers wird diesem eine Anmeldebestätigung zugesandt. Die Anmeldebestätigung stellt jedoch noch keine verbindliche Annahme der Anmeldung dar. Erst nach Bestätigung der Teilnahme kommt ein Vertrag verbindlich zustande. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist das Kantonsgericht Schwyz.
3) Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter, Änderungen der Veranstaltung a) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl, Ausfall des Workshop-Leiters, höherer Gewalt oder aus anderen wichtigen Gründen abzusagen sowie organisatorische und/oder ähnliche inhaltliche Änderungen des Programms vorzunehmen. Der Veranstalter ist bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Workshops, so schnell wie möglich mitzuteilen.
b) Bei einer Absage der Veranstaltung vor deren Beginn, werden bereits bezahlte Gebühren voll zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der eingetretene Schaden auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, dessen Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht.
4) Kurspreis, Zahlungsbedingungen a) Der Workshop-Preis ist ohne Abzug und unabhängig von den Leistungen Dritter (z.B. Bankgebühren) bei Bestätigung der Teilnahme, zwingend vor Antritt des Kurses, zur Zahlung fällig.
b) Sofern zusätzliche Leistungen vereinbart werden, welche nicht Teil des kommunizierten Workshops sind, werden diese gesondert berechnet.
5) Ausschluss des Teilnehmers Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer aus wichtigem Grund von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Zahlungsverzug (nicht Einzahlen der Workshop-Gebühr innerhalb der angegebenen Frist) oder Verstösse gegen Urheberrechtliche (Copyright) etc. Im Fall eines Ausschlusses, welcher aussschliesslich vom Teilnehmer zu vertreten ist, richtet sich der finanzielle Anspruch des Veranstalters nach Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs).
6) Rücktritt des Teilnehmers a) Anstatt des Widerrufs kann ein angemeldeter Teilnehmer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter zurück- treten. Für den Zeitpunkt des Rücktrittes ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter massgebend. Bei einem Rücktritt bis spätestens vier Kalenderwochen vor Veranstaltungsbeginn werden 10% der Workshop-Gebühr erhoben. Wir der Rücktritt danach bis zum 7. Tag vor Beginn der Veranstaltung erklärt, werden bis 60% der Workshop-Gebühr fällig. Danach ist die volle Teilnahmegebühr geschuldet, ebenso wie bei Nichterscheinen zu der Veranstaltung.
b) Dem Rücktretenden steht der Nachweis offen, dass für die Nichtteilnahme zwingende Gründe (z.B. Krankheit mit Arztzeugnis) vorliegen.
7) Kündigung des Teilnehmers a) Jeder Teilnehmer kann den Vertrag zu jeder Zeit aus wichtigen Grund schriftlich kündigen. Es gelten die in Ziffer 6 genannten Bedingungen.
8) Urheberrechte (Coyright) Die verwendeten Workshop-Materialien unterliegen urheberrechtlichen Schutzrechten. Sämtliche Workshop-Unterlagen dürfen nur zum Zwecke der Vertragserfüllung im Rahmen der Veranstaltung genutzt werden. Die Vervielfälltigung, Änderung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis des Veranstalters erlaubt. Bei Zuwiderhandlung ist der Teilnehmer zu Ersatz des daraus enstandenen Schadens verpflichtet. Weitergehende Ansprüche des jeweiligen Urhebers bzw. Lizenzgebers bleiben unberührt.
9) Haftung Die Versicherung ist Saches des Teilnehmers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, es sei denn, diese beruhen auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten des Veranstalters, dessen Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer ist angehalten, für seine mitgebrachte Gegenstände (z.B. Fahrzeug, Garderobe, Handy etc.) selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
10) Datenerfassung Die Teilnehmer erklären sich durch die Anmeldung mit der elektronischen Speicherung und Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Kommunikation der Work'n'Shop Veranstaltungen einverstanden. Dies inkludiert die Verwendung von Bildern/Fotos, welche während dem Workshop gemacht werden.
11) Salvatorische Klausel Sollte der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) Regelungslücken aufweisen, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingenungen (AGBs) vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.